Wie gehe ich als Gemeinde mit einem Monitoring-Bericht um?
Der Monitoring Bericht
Die Ombudsstelle für barrierefreies Internet ist Beschwerdestelle und Monitoringstelle. Sie überwacht, inwieweit Websites und mobile Anwendungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, barrierefrei sind. Unter anderem werden dabei auch Gemeinden geprüft. Diese erhalten dann einen Prüfbericht, damit sie wissen, was zu ändern ist.
Nach der Prüfung einer Gemeinde-Website erhält die Gemeinde ein Mail mit dem Bericht und einem Begleitschreiben. Im Bericht werden die Problembereiche der Website behandelt. Damit der Bericht auch eine Art Handlungsanleitung ist, werden genaue Anweisungen angeführt, wie das Problem zu beheben ist und wen das Problem betrifft. Denn die Fehlermeldungen können grafische, technische oder redaktionelle Anforderungen betreffen.
Empfohlene Vorgehensweise nach Erhalt eines Berichtes
Lassen Sie den Bericht der Webagentur und redaktionell Verantwortlichen in Ihrer Einrichtung zukommen.
Sollten Sie noch keine Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website haben, können Sie nun anhand des Berichts, der Formulierungen für Problembereiche enthält, eine erstellen. Hier finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung zum Erstellen einer Barrierefreiheitserklärung.
Sollten Sie eine Barrierefreiheitserklärung bereits auf Ihrer Website haben, so können Sie nun die Problembereiche anhand der Formulierungen, die im Bericht enthalten sind, ergänzen.
Die Webagentur ist nun am Zug. Sie kann aus dem Bericht technische Problembereiche beheben.
Probleme die die Redaktion betreffen, können meist nur gelöst werden, wenn sich die betroffenen Mitarbeitenden intensiv mit dem Thema befassen. Hierzu gibt es eine Schritt für Schritt Anleitung. Auch werden immer wieder Online-Seminare angeboten. Informationen finden Sie auf folgender Website.
Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass eine Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten über den Umsetzungsstand erfolgen soll. Relevant sind dabei folgende Punkte:
Hat eine Weiterleitung des Berichts an die Webagentur und Beauftragung zur Behebung technischer Probleme stattgefunden?
Gibt es ein Konzept zur Gewährleistung der Barrierefreiheit von redaktionellen Inhalten (Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen)?
Rechtlicher Hintergrund
Das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz schreibt mit § 14b zum Barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen die barrierefreie Gestaltung von digitalen Informationsangeboten der öffentlichen Hand vor. Auch ist eine stichprobenartige Überprüfung (=Monitoring) öffentlicher Websites vorgesehen. Personen, die sich durch Gestaltung und Nutzungseinschränkungen benachteiligt fühlen, stehen rechtliche Schritte zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter Gesetzliche Grundlagen (Land Tirol Wiki).
Alle drei Jahre wird ein Bericht mit den Ergebnissen der Tiroler Landesregierung vorgelegt.