Erklärung zur Barrierefreiheit
gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Die Ombudsstelle für barrierefreies Internet ist bemüht, ihre Website www.digital-barrierefrei.tirol.gv.at im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.digital-barrierefrei.tirol.gv.at .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
1.1. Wahrnehmbarkeit
Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Auf einigen Seiten stimmt das Kontrastverhältnis nicht.
1.3. Verständlichkeit
Manche Inhalte, die eine Eingabe durch den Benutzer erfordern, sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen nicht erfüllt.
Nicht zugänglicher Inhalt
Auf der Seite befindet sich ein Rätsel, das mit dem Tool H5P erstellt wurde. H5P stellt sog. Crosswords noch nicht barrierefreie zur verfügen. Das betrifft das Rätsel "Quiz zum Abschluss". Gerne können wir Ihnen die Fragen in anderer Form zukommen lassen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3.Mai 2022.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
servicestelle [dot] gleichbehandlung [at] tirol [dot] gv [dot] at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden.
Kontakt
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Ombudsstelle barrierefreies Internet
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
servicestelle [dot] gleichbehandlung [at] tirol [dot] gv [dot] at
Telefon: +43 512 508 3292
Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.