Was muss ich bei der Vergabe von Webseiten und web-basierten Anwendungen beachten?

von Daniela Friedle
06. März 2023

Das Bundesministerium für Soziales hat für Einrichtungen des Bundes Vertragsbeilagen erstellt, welche auch von öffentlichen Einrichtungen, wie Gemeinden verwendet werden können. Die Vertragsbeilagen sind fertige Werkzeuge, die im Vergabe-/Beschaffungsalltag unmittelbar und unkompliziert eingesetzt werden können: im Rahmen der Leistungsbeschreibung, der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen, ebenso zur Leistungsabnahme.

Vertragsbeilage B befasst sich mit der Barrierefreiheit von Webinhalten (Texte, Dokumente, Formulare, Multimedia etc.), Webseiten und (im Browser laufenden) webbasierten Anwendungen.

Weitere Vertragsbeilagen zu Themen wie Barrierefreiheit von Dokumenten finden Sie im Verwaltungs-WIKI des Bundes.